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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gewalt gegen Einsatzkräfte | 122 Beiträge | ||
Autor | Söre8n B8., St. Wendel / Saarland | 860515 | ||
Datum | 28.07.2020 19:14 MSG-Nr: [ 860515 ] | 2085 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Gibt es bereits, §323a StGB: Geschrieben von ---StGB--- (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. | ||||
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