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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn #
| 70 Beiträge |
Autor | Paul8 M.8, Bayreuth / Bayern | 860723 |
Datum | 06.08.2020 22:36 MSG-Nr: [ 860723 ] | 4443 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Es ist einfach zum Kotzen, dass sich immer mehr Ichmenschen über Lärm durch Einsatzfahrzeuge beschweren und sogar mit Anzeige, die zwar wahrscheinlich ins Leere gehen würde, drohen.
Keine der BOS, die mit Sondersignalen ausgerüstet sind, macht aus Jux und Tollerei Lärm. Paragraph 38 - Wegerecht spricht eindeutig von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn während der Einsatzfahrt.
Das alleinige Benutzen von blauem Blinklicht gibt weder dem Fahrzeugführer besondere Rechte noch legt es den übrigen Verkehrsteilnehmern besondere Verpflichtungen auf. Der Einsatz von blauem Blinklicht allein schafft keine Bevorrechtigung, sondern hat für die anderen Verkehrsteilnehmer nur eine warnende Funktion.
Wird aus Rücksicht von Bürgern nur mit Blaulicht und ohne Einsatzhorn zum Einsatz gefahren und es ergeben sich daraus Weiterungen wie z. B. ein Unfall, so ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges der alleinige Verantwortliche. Deshalb sollte sich jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges genau überlegen, welche Risiken er einzugehen bereit ist, um niemanden zu stören. Es darf kein Fahrzeugführer auf den Fahrer dahingehend einwirken, ohne Sondersignal und nur mit Blaulicht zu fahren.
In der oberpfälzischen Stadt Weiden ereignete sich einmal im Zusammenhang von Rücksicht auf Bürger während nächtlicher Alarmfahrt ein äußert tragischer Unfall. Sowohl die Funkstreife wie auch ein Löschfahrzeug der Feuerwehr fuhren in der Nacht zum Einsatz nur mit Blaulicht und ohne Signal. Auf einer Straßenkreuzung kollidierte das Löschfahrzeug mit dem Streifenwagen, wobei ein Polizeibeamter ums Leben kam.
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