Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 860756 |
Datum | 07.08.2020 19:20 MSG-Nr: [ 860756 ] | 2801 x gelesen |
Moin!
Geschrieben von Stefan D. Gleich die Randnummer 1 zu § 35 dürfte eigentlich klar stellen, ob der Verordnungsgeber Blaulicht und Einsatzhorn auch als eine Art Warnsignal sieht oder nicht und ob sich der Verordnungsgeber das so vorstellt, dass Blaulicht und Horn auch laufen, wenn die Bahn frei ist, oder nicht.
Sehe ich nicht so. Dann wäre das auch explizit in den §§35 und 38 so beschrieben. In der VwV, auf die wir uns hier im Thread ja bereits bezogen hatten, steht:
"Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden."
Wenn zulässig, und das bezieht sich auf den §38, denn im §35 findet sich zu blauem Blinklicht und Einsatzhorn ja nichts. Und welche Aussagen macht der §38? Auch da steht in Bezug zum Einsatzhorn nichts von "dauerhaft eingeschaltet" oder "zur Warnung anderer Verlehrsteilnehmer" drin.
Ich habe bisher noch keine Urteilsbegründung gesehen, in der das Dauerhorn zur Begründung herangezogen worden wäre. Wenn Du eines kennst, immer her damit.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|