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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( # | 56 Beiträge | ||
Autor | Wieb8ke 8T., Tornesch / Deutschland | 861364 | ||
Datum | 26.08.2020 09:47 MSG-Nr: [ 861364 ] | 2530 x gelesen | ||
In der Landesbauordnung (in keiner übrigens!) gibt es keine konkrete Vorgabe zum Thema Türbreiten in Wohnhäusern. Dort steht überall nur sinngemäß "für den zu erwartenden Verkehr ausreichend". Wenn überhaupt, kann man sich die Türbreite einer Ausgangstür aus der Norm für notwendige Treppen herleiten, indem man mit gesundem Menschenverstand postuliert, dass eine Ausgangstür zumindest ungefähr die gleiche Breite haben sollte wie die Treppe. Und es ist auch nirgendwo vorgeschrieben, dass Haustüren von Wohnhäusern nach außen aufgehen müssen. Die Berliner Feuerwehr macht keine eigenen Gesetze und Vorschriften. Wenn diese 1,20 m wirklich gelten würden, am besten noch mit nach außen aufschlagenden Türen, dann müsste man grob geschätzt 95 % aller Wohngebäude in Berlin umbauen. Kurz: Das Ganze ist nicht verboten, aber natürlich für die Bewohner unkomfortabel. Deswegen muss jetzt der Brandschutz als Totschlagargument herhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Wiebke T. [26.08.20 09:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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