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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( # | 56 Beiträge | ||
Autor | Wieb8ke 8T., Tornesch / Deutschland | 861387 | ||
Datum | 26.08.2020 16:51 MSG-Nr: [ 861387 ] | 2373 x gelesen | ||
Auch hier hilft ein Blick in die Bauordnung. "Unerlaubte Brandlast?" Brandlasten in Rettungswegen sind nicht per se verboten, auch wenn das immer wieder überall behauptet wird. IN Treppenräumen sind brennbare EINBAUTEN verboten - aber von beweglichen Sachen steht da nichts. VOR Treppenräumen nicht und der Geldautomat steht ja gut sichtbar im Freien (in Fluren übrigens auch nicht). Und selbst in einem nichtbrennbaren Einbau dürfte ich theoretisch Brandlasten unterbringen (z.B. nichtbrennbare Spinde). Denken wir das zu Ende. Das ist ein altes Haus. Da ist bestimmt eine Holztreppe drin. In den meisten dieser Häuser finden sich die Sicherungskästen direkt unter oder neben dem Treppenlauf im EG. Der Keller ist in der Regel nicht durch qualifizierte Bauteile abgetrennt. Wohnungstüren haben Briefschlitze und Glasscheiben, oft gibt es sogar Fenster zu ehemaligen WCs und Küchen in diesen Treppenräumen. Die jetzt plötzlich um den Brandschutz so besorgten Mieter haben garantiert bisher völlig unbesorgt Fußmatten, Schuhregale, Deko und Kinderwagen im Treppenraum abgestellt. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Schön finde ich das auch alles nicht, aber mit nicht vorhandenen Rechtsgrundlagen zu argumentieren ist schlicht unsinnig und unprofessionell. | ||||
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