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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861411 | ||
Datum | 27.08.2020 20:42 MSG-Nr: [ 861411 ] | 1550 x gelesen | ||
Geschrieben von Wiebke T. Und ein Geldautomat vor der Tür wäre ein Türbreiten-Problem im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, wenn ein Handwerker oder ein Pflegedienst im Haus arbeitet, meinst du?Das habe ich wo behauptet? Ich habe nur darauf Aufmerksam gemacht, das die Arbeitsstättenverordnung doch einschlägig sein könnte. Pflegedienste waren da ein mir bekanntes Beispiel. | ||||
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