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Thema | PKW stützen mit Multifunktionsleiter #
| 29 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 861604 |
Datum | 06.09.2020 21:27 MSG-Nr: [ 861604 ] | 3039 x gelesen |
Infos: | 12.09.20 Hinweis zur Verwendung von tragbaren Feuerwehrleitern zum Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen
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Grundgesetz
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Steht in der Bedienungsanleitung drin, du darfst damit Autos abstützen?
-> Nein, du darfst es nicht.
-> Verstoß gegen die Bedienungsanleitung ist immer mindestens grobe Fahrlässigtkeit.
Wird sie dadurch beschädigt und es passiert was, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen.
... also zunächst mal haftet bei Feuerwehr nach Art. 34 GG die Gemeinde ("Amtshaftung"). Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann sie bei Dir Regress nehmen (muss sie aber nicht ...)
... ob ein Verstoß gegen eine Bedienungsanleitung überhaupt pauschal grobe Fahrlässigkeit ist, wage ich doch erheblich zu bezweifeln ... ansonsten hätten wir ein Grundsatzproblem bei jedem Atemschutzeinsatz im Innenangriff, die zulässige Umgebungstemperatur des PA liegt laut Bedienungsanleitung bei -30 °C bis +60 °C (z.B. Bedienungsanleitung MSA AirGo).
Gruß
Gerhard
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