Jooo, kann man so machen - muß man aber nicht...
Die Gemeindesatzung ist ja auch einem rechtlichen Rahmen unterworfen, basierend u.a. auf den einschlägigen und mittlerweile mannigfachen Urteilen zu Kostensatzungen. Wenn jemandem die "Pauschalkosten" zu hoch erscheinen, steht dem Betreffenden jederzeit der Rechtsweg offen. Da darf der Kämmerer dann detailliert erklären, wie er auf die Kostensätze gekommen ist. Hat er Blödsinn gerechnet oder war der Bleistift ein wenig zuu dick, dann können solche Satzungen auch mal in Gänze nichtig werden.
Bei einer Pauschallierung, die eklatant zuungunsten des Gebührenempfängers geht, wird er diese Probleme bekommen (ich sehe da den pauschalen Zeitansatz von 2 Stunden schon kritisch - bei nem Fehl-BMA sitz´ ich meist nach 45min schon wieder an meinem Arbeitsplatz).
Ich unserer Satzung sind nur Höhe der Ausrückestunden-, der Strecken-, der Arbeitsstunden- und der Mannschaftskosten pauschaliert. Dann muß z.b. die Kämmerei nicht immer abwarten, für wen jetzt in welcher Höhe Lohnausfall gezahlt werden muß oder ob ein LF dieses Jahr 89,36 oder 92,87 die Stunde kostet.
Die Einsätze werden dann, sofern möglich und im Rahmen des Ermessens gewollt, relativ exakt abgerechnet.
Was gerne als "Einsatzpauschale" verstanden wird, wären bei uns z.B. die Kosten für notwendige Insekteneinsätze. Das ist allerdings eigentlich eine Abrechnungsuntergrenze von 50,-. Bei großem Aufwand dürfte es auch ein bißchen mehr werden...
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