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Thema | Solidarität - Corona-Patienten - Europa - Bahntransport - war: Messe Florian 2020 | 33 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 862357 |
Datum | 26.09.2020 19:26 MSG-Nr: [ 862357 ] | 1132 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von Daniel Z.Die aktuellen Tyb B sind mit Beatmungsgeräten ausgestattet.
Das kann Lokal so sein, weder hat der Bund für seine KTW Beatmungsgeräte geliefert, noch sind die in der Norm gefordert oder in anderen Bundesländern üblich.
Geschrieben von Daniel Z.Langestrecken lassen sich mit den Fahrzeugen definitiv machen.
Sicherlich, aber hoffentlich nicht mit der üblichen Ausstattung oder einfachen Beatmungsgeräten einen beatmungspflichtigen Covis Patienten.
Das ändert nichts daran das es landauf landab im Ehrenamt / Erweiterten RD RTW gibt die entsprchend Ausgestattet sind. GGf. kann auch ein Regel RTW den Transport machen und der RTW des Erweiterten RD übernimmt (mit für kurze Beatmungen ausreichendem Gerät) den Regel RD. In jedem Fall fährt der Intensivtransport punkt zu Punkt und muss nicht umladen.
Brauchte es alles nicht, weil die Intensiv Transport Vorhaltung am Boden und in der Luft ausgeweitet wurde.
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