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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Landkreis Heilbronn: Kommandanten stimmen gegen Kreisbrandmeister | 31 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 862392 | ||
Datum | 27.09.2020 18:29 MSG-Nr: [ 862392 ] | 2042 x gelesen | ||
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Ehrenamt und Ausbildung für den gD oder den hD schließen sich nicht aus, so auch der Stand im LK Heilbronn. Die meisten KBM (im Lande) die, aus dem Ehrenamt, in den Ruhestand gingen hatten die Ausbildung für den gD. Bis letztes Jahr gab es nur einen KBM der nicht beim Landratsamt beschäftigt war, also richtig ehrenamtlich tätig war (unsere Ecke, Hohenlohekreis). Wenn man den § 23 Landesfeuerwehrgesetz zitiert, sollte man auch den § 39, Übergangsbestimmung, verinnerlichen. Die Kommentierung dazu sagt aus: Bei Inkrafttreten des Gesetzes können bereits bestellte KBM zum hauptamtlchen KBM bestellt werden oder bis zu ihrem endgültigen Ausscheiden (auch wiederholt) als Ehrenbeamte auf Zeit bestellt werden. Manfred | ||||
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