Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Bärendienst durch Thüringer LFV? AfD Mitglied Höcke für das Grußwort geladen #
| 152 Beiträge |
Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 862852 |
Datum | 07.10.2020 10:11 MSG-Nr: [ 862852 ] | 4059 x gelesen |
Infos: | 08.10.20 Brandstifter bei der Feuerwehr - Georg Streiter 07.10.20 FW-Magazin: Politische Einflussnahme - 12 goldene Regeln 06.10.20 FW-Magazin: AfD-Politiker Höcke spricht Grußwort 06.10.20 facebook.com: thueringer.feuerwehrverband 06.10.20 Instagram-Posting des Faschisten Höcke zu seinem Auftritt beim Landesfeuerwehrverband Thüringen
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Grundgesetz
Grundgesetz
Landesfeuerwehrverband
Grundgesetz
Grundgesetz
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema ja nicht äußern, aber wenn ich mir die Thesen anschaue, die einzelne Kameraden hier vertreten, dann können die einfach nicht unwidersprochen bleiben. Also fange ich mal an:
1. Die Feuerwehr ist als rechtlich nicht selbstständige Einrichtung der Gemeindeverwaltung ein Teil der staatlichen Exekutive. Damit ist sie in all ihrem Handeln dem Grundsatz von Art.1 GG verpflichtet. Das heißt, die hoheitliche Arbeit der Feuerwehr ist an die Wahrung der Menschenrechte (Abs.1) und an die in den nachfolgenden Artikeln des GG ausformulierten unveränderlichen Grundrechte (Abs.3) gebunden.
2. Die Feuerwehr ist als Teil der Exekutive mitnichten zu politischer Neutralität verpflichtet. Sie ist vielmehr eindeutig verpflichtet jederzeit klar für die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) und die Grundrechte und gegen jede politische Richtung Stellung zu beziehen, die Teilen der Gesellschaft die Grundrechte abspricht, sich gegen elementare Menschenrechte äußert oder den freiheitlichen Rechtsstaat (hiermit die FDGO) insgesamt in Frage stellt (wenn eine Partei sich hier wiederfindet, ist es ihr Pech). Alles, was hieran Zweifel verursachen könnte ist zu unterlassen. Was passiert, wenn staatliche Organisationen ihre Neutralitätspflicht ohne Bindung an Grundwerte ausleben und sich nicht verpflichtet sehen, den Staat in seiner Verfasstheit zu verteidigen, haben wir zwischen 1933 und 1945 gesehen (nur haben anscheinend einige nichts daraus gelernt). Die hat nichts mit der natürlich verbotenen Wahlwerbung für konkrete Parteien zu tun.
3. Ein Landesfeuerwehrverband hat nichts mit der Feuerwehr als gemeindlicher Exekutivorganisation zu tun. Von daher ist er sogar noch freier in seiner politischen Positionierung. Er ist und darauf wird ja in der Regel auch Wert gelegt frei von Weisungsrechten eines Dienstherrn und kann demnach frei entscheiden, wen er auf einer Veranstaltung reden lässt oder nicht. Damit trägt er die volle und alleinige Verantwortung dafür, welchen politischen Ansichten er dort eine Bühne liefern will. Davon unbenommen sollten in diesem Fall einige der Mitglieder vielleicht mal über ihre Pflichten als Ehrenbeamte des Landes Thüringen nachdenken.
4. Das Argument, man müsse Vertreter aller gewählten Parteien zu Wort kommen lassen, ist abwegig. Bei Veranstaltungen lädt der Veranstalter (und dies gilt auch für staatliche Organe) nach eigener Wertungsentscheidung die für ihn und seiner Fachlichkeit passenden Redner ein (wenn das bei einem LFV dieser Herr ist, dann erspare ich mir dazu jeden weiteren Kommentar). Die Anzahl richtet sich dabei nach der zumutbaren Länge der Veranstaltung. Wäre es anders, dann müsste man bei jeder Veranstaltung (je nach parlamentarischer Zusammensetzung) immer bis zu 6 Festredner haben, wenn man denn einen Politiker haben möchte viel Spaß dabei.
5. Das GG garantiert in Art.5 nur das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Mit keinem Wort wird verlangt, dass der Staat (oder wer auch immer) alle Meinungen akzeptieren oder gleichwertig behandeln muss. Der Rahmen der für eine staatliche Organisation und ihrer Mitarbeiter akzeptablen Meinungen ist klar durch die Festlegung in Art.1 GG und die in Art.5 immanenten Einschränkungen gesteckt. Meinungen, die Teile hiervon zur Disposition stellen, ist durch alle staatlichen Stellen entschieden entgegen zu treten, da sie nicht mit dem Grundauftrag der staatlichen Gewalt vereinbar sind. Dies erstreckt sich insbesondere auch auf alle Angehörigen einer solchen Organisation. Bei Kameraden der BF wird dies in den jeweiligen beamtenrechtlichen Regelungen klar ersichtlich (sie müssen mit ihrem gesamten Verhalten für die FDGO eintreten in Thüringen z.B. gem. §34(1) BeamtStG), bei der FF ist es meist etwas versteckter (z.B. stellt die Mustersatzung für FF in Niedersachsen klar, dass ein FA entlassen werden kann, wenn er sich in Wort oder Tat gegen die FDGO positioniert).
6. Nur weil eine Partei nicht verboten ist, kann sie noch lange nicht als demokratisch und gleichwertig mit anderen Parteien bewertet werden. Es kommt immer darauf an, welche Positionen diese Partei im Einzelnen vertritt. Eine Partei, die in ihren Reihen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit menschenverachtende, geschichtsrevisionistische, volksverhetzende und grundrechtswidrige Ansichten (auch und vor allem bei Führungskräften) zu Wort kommen lässt und duldet, ist hier sehr kritisch zu betrachten. Der hier in Frage stehende Redner ist auch bei weitem nicht der einzige Vertreter seiner Partei, der hier auch juristisch schon auffällig geworden ist. Eine Partei, die unter Nutzung der Demokratie den demokratischen Staat bekämpft, hatten wir schon einmal in Deutschland und dürfen so etwas nicht wieder zulassen.
7. Der relativistische Ansatz Aber es gibt ja auch Linksradikale ist ein durchsichtiges und inakzeptables Ablenkungsmanöver. Ja, die Linksradikalen gibt es. Und wenn denn bei einer Feuerwehr-Veranstaltung ein bekennender Stalinist als Vertreter einer nicht verbotenen linksextremen Partei auftritt, dann werde ich das gerne auch genauso anprangern wie das Auftreten eines Vertreters einer rechtsextremen Partei. Den Fall haben wir aber grad nicht und darum wollen wir hier mal nicht vom Thema einer möglichen Unterwanderung der Feuerwehr durch Rechtsextreme ablenken.
8. Der Ansatz die sind ja demokratisch gewählt worden, dann muss man die auch reden lassen bitte um Entschuldigung für den Ausdruck ko..t mich an! Mit genau diesem Argument hat sich die erste deutsche Demokratie 1933 selbst abgeschafft. Nein! Nur weil eine Partei Wähler gefunden hat, heißt das noch lange nicht, dass der Rest der Bevölkerung oder gar staatliche Organisationen ihr irgendeine Plattform geben müssen. Im Gegenteil, wir alle haben die Verpflichtung Parteien zu widersprechen und widerstehen, die sich mehr oder weniger offen gegen die elementaren Grundwerte des Staates wenden! Dies gilt umso mehr, wenn wir für einen Teil der staatlichen Exekutive tätig sind.
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