Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863158 |
Datum | 13.10.2020 21:52 MSG-Nr: [ 863158 ] | 2649 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
ich finde interessant, wie man sich über ein Patent einer angebliche Schwachsinnsidee aufregen kann.
http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=827379
Halten wir fest. Nicht wenige Feuerwehren sind auf den Zug aufgesprungen und haben sich die patentierte Box zugelegt. Nicht wenige arbeiten nach diesem oder ähnlichen Verfahren.
Wie groß die Erfindergüte ist, darüber kann man streiten. Im Prinzip wird ab dem Jahr 2010 immer wieder von Brandversuchen gesprochen, bei denen empfohlen wird, die Akkus zu fluten.
Nun ja, was bietet sich für ein PKW an und was ist für die FF verfügbar? Richtig Container!
Da muss man nicht Quantenphysiker sein.
Das vorgeschlagene Arbeitsverfahren wäre, wie Wolfgang ausführt, erst Mal nicht Patent fähig.
Das grundsätzliche Vorgehen, ein Auto in einem geschlossenen Container zu versenken, halte ich deshalb nicht für patentwürdig. Aber was ich glaube spielt keine Rolle.
Richtig, man müsste mal eine Recherche über sämtliche Forenbeiträge in diversen Foren und Einsatzberichte prüfen, ob ein derartiges Vorgehen dokumentiert ist. Auf die schnelle findet sich aber nichts. Beim ersten Hype war die Gefährdung durch Strom im Vordergrund.
Spätestens, wenn solche Berichte auftauchen, dann dürfte das Patent in Teilen sowieso hinfällig sein. Zumindest bezüglich Arbeitsverfahren. Da kommt jetze bestimmt einer?!
Tesla hatte am Anfang ein Batterieproblem gehabt. Ich meine mich an einen Tesla erinnern zu können, den man letztenlich versenkt hat.
Patentwürdig dürften die speziellen Einrichtungen am Container sein. Ob sie Zweckmäßig sind und alleinige für die Funktion verantwortlich sind ich hab da meine Zweifel.
Einsatzberichte zeigen, dass man mit einfachsten (!) Mittel einen derartige Behälter improvisieren kann.
Es bleibt dem Einreicher frei seine Einrichtung auszuschmücken und sich das schützen zu lassen.
Trotzdem fällt einiges auf, was man aber kennt:
- Geschlossen, sprich Wasserdichte Container gab es auch vor der Erfindung (AB Tank). https://feuerwehr.friedrichshafen.de/aufgaben-technik/fahrzeuge/detail/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=Vehicle&tx_news_pi1%5Bvehicle%5D=55&cHash=6b30804454f832d81800938f11ce105b
- Dicht schließende Heckklappen. https://owipex.ch/produkt/entwaesserungscontainer/
- Schiebe-/Schwenkdeckel nicht Neues
- Autos mit Kran in einem Container zu befördern ist ein übliche Arbeitsverfahren bei jedem Schrottverwerter.
- Einrichtungen zur Ladungssicherung im Containerboden. Ist das was neues?
- Armaturen zum Befüllen und Entleeren con Container - mein Gott, da kommt man ja nie drauf.
Im Prinzip werden hier, bis auf wenige spezielle Einrichtungen (z.B. Anspruch 2-4) am Container übliche Zubehörteile verbaut, welche jeder Containerhersteller in Kombination ebenfalls anbietet und so, aber für einen anderen Zweck, geliefert hat.
Daraus abzuleiten, "für was anderes darfst du es nicht verwenden" halte ich für gewagt.
Selbst die Winde ist auf einem Bergeplateau nichts Neues. http://www.feuerwehr-pinkafeld.at/jcms/index.php/fuhrpark/wechselladefahrzeug-wlf.html
Einige Sachen halte ich für sinnlos bzw. wenig praktikabel.
Ein brennendes Auto in den Container ziehen (Anspruch 4) um damit die Umwelt vor dem Löschwasser zu schützen. Das möchte ich sehen! Ich kann mit nicht vorstellen das Fahrzeug während des Vollbrandes zu bewegen. Selbst mit Kran müsste man recht schnell sein. Auch das heiße Frack mit Spanngurten (Anspruch 10) zu ziehen, schieben und zu sichern, wird sich eher schwierig gestalten. Also kann man auf Winde und das Ladungssicherungssystem verzichten und stattdessen die üblichen Hausmittel, wie Zurrkette, verwenden (wenn ich einen Kran habe). Wenn jemand die Wechselladereinrichtung zum Heben verwendet, kann man dann auch kein Patent anmelden.
Auch für das Patent grenzwertig. (Hat er vergessen zum Schützen)
https://www.blaulicht-iv.ch/magazin/fachartikel/78-blaulicht-ausgabe-3-6-2020/330-rollendes-wasserbad-fuer-havarierte-elektrofahrzeuge
Ich würde mich ganz entspannt zurücklehnen. Eine Ansprüche sind derart trivial, dass ich es auf eine Überprüfung ankommen lassen würde.
Diesen Container gibt es mit seiner Kernfunktion schon viele, viele Jahre.
Was er im Patent beschreibt sind, neben den trivialen Ausrüstungsvarianten, ein paar Gimmicks.
Gruß
Dirk
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| 29.07.2019 08:24 |
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