Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 863307 |
Datum | 18.10.2020 10:11 MSG-Nr: [ 863307 ] | 1511 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Wohl eher von EINEM Betroffenen.
Irgendwie hat der SWR zum Thema "Altersgrenzen in der FF" im Rahmen der Novellierung des LBKG RLP einen Reporter in die Westpfalz geschickt ;-))
Aus der gleichen Verbandsgemeinde kann ich dir aber auch jede Menge Meinungen Betroffener bringen, sowohl in die eine wie die andere Richtung. Auch im Bereich der Führungskräfte gibt es unterschiedliche Meinungen.
Klar, bei diesem Thema gehen die Meinungen durchaus kontrovers, hängt u.a. mit dem persönlichen Erfahrungen Betroffener und deren Umfeld in der FF ab.
Und wie schon mehrmals hier angemerkt, das muß jeder Ü-62 für sich nach Rücksprache mit der Wehrleitung, Gemeinde, etc. für sich entscheiden, wie weit und welchen FW-Dienst erleisten will und kann. Muß es ja nicht.
Einhellig ist aber in unserer Gegend die Kritik zu hören, dass man keine klare Regelung vollbracht hat sondern die Entscheidung nach unten auf die Kommunen abwälzt.
Die Novellierung des LBKG RLP ist ja noch nicht durch ?
Da könnte es ja noch Änderungen geben.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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