alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Grundausbildung

oder

Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAusstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen13 Beiträge
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen863355
Datum19.10.2020 08:25      MSG-Nr: [ 863355 ]4325 x gelesen

Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Frage zum Thema Ausstattung einer Stützpunktwehr in NDS.

Die Feuerwehr-Verordnung sagt dazu folgendes:

(3) 1 Die Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr umfasst

1.
ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) und

2.
ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung als

a)
Löschfahrzeug (Typ 2.1.1),

b)
Hubrettungsfahrzeug (Typ 3),

c)
Rüstwagen (Typ 4),

d)
Gerätewagen (Typ 5.1 oder 5.2) oder

e)
Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter (Typ 6)

oder

3.
zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2).

2 Wird ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) zusammen mit einem Löschfahrzeug mit Truppbesatzung (Typ 2.1.1) vorgehalten, so kann bei dem Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden. 3 Werden zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2) vorgehalten, so kann bei einem der Fahrzeuge auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden, wenn die sich daraus ergebende Zuladungsmöglichkeit für Geräte zur technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) oder andere Sonderausrüstung genutzt wird.

Konkretes Beispiel:
Wenn bei einer Feuerwehr ein HLF 10 steht, würde dann auch z.B. ein Staffelfahrzeug wie z.B. TSF-W oder MLF als zweites Fahrzeug ausreichend sein, um den Stützpunktcharakter zu bewahren oder wäre dieses nicht möglich? Welche Kombinationen wären konkret möglich, wenn als erstes Fahrzeug ein HLF10 vorhanden ist (Wechsellader, Rüstwagen & Hubrettungsfahrzeug mal ausgeschlossen).

Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen?

Danke!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 19.10.2020 08:25 Sabr7ina7 M.7, Leer
 19.10.2020 09:07 Ingo7 z.7, Handeloh
 19.10.2020 09:18 Sabr7ina7 M.7, Leer
 19.10.2020 09:32 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 19.10.2020 11:29 Dani7el 7R., Lauterbach
 19.10.2020 11:34 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 19.10.2020 11:58 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 19.10.2020 12:34 Ingo7 z.7, Handeloh
 21.10.2020 23:32 Cars7ten7 I.7, Emd
 07.09.2021 11:47 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
 07.09.2021 12:50 Ingo7 z.7, Salzhausen
 07.09.2021 18:04 Thor7ben7 G.7, Leese
 22.10.2020 19:18 Thor7ben7 G.7, Leese

0.175


Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt