Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein #
| 60 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863411 |
Datum | 20.10.2020 09:34 MSG-Nr: [ 863411 ] | 4029 x gelesen |
Geschrieben von Wolfgang K.Gerade in Zeiten wie diesen oder in Gemeinden, in denen das Geld eh knapp ist, bewirkt ein Förderverein sehr viel gutes, in dem er Dinge, auch KfZ, früher beschafft, wie es dem Gewährsträger möglich ist. Das sind wir jetzt sehr in einer Meinungsdiskussion: Immerhin ist der Verein den Mitgliedern und Spendern verpflichtet. Und wenn ich etwas bezahle, was die Gemeinde eigentlich bezahlen muss, dann setze ich die Gelder nicht sinnvoll ein.
Jetzt könnte es aber sein, dass eine Feuerwehr Bedarf für ein Fahrzeug hat, dass aber nicht für die Pflichtaufgaben benötigt wird:
- Zeltlager der Jugendfeuerwehr
- Besuche einer befreundeten Feuerwehr
- Erledigungen für Feuerwehrfeste, die nicht der Mitgliederwerbung dienen
- Teilnahme an Leistungsabzeichen, sofern nicht verpflichtend nach Landesrecht
- ...
Da kann ich mir tatsächlich vorstellen, dass der FV ein Fahrzeug kauft und betreibt. Hier sollte dann darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug auch tatsächlich nicht für Einsatzzwecke herhalten muss (dann ohne Blaulicht).
Man kann jetzt auch den Fall konstruieren, dass die Gemeinde ein Fahrzeug nach Bedarfsplan beschafft und der FV ggf. ein zweites für andere Zwecke, aber beide Fahrzeuge einen Pool bilden und jeweils für beides genutzt werden können.
Aber: Das muss auch jeder FV selber entscheiden und ggf. vor Spendern verantworten können.
Man kann auch anders fragen: Würdest du deiner Gemeinde Geld spenden, damit das Bürgermeisterbüro neu eingerichtet wird? Und wenn die Gemeinde das mit dem Geld macht, dass sie bei einer Fahrzeugbeschaffung durch einen FV spart?
TL/DR: Ich bin der Meinung, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde nicht durch einen Förderverein finanziert werden darf. Da werden die Mittel dann nicht effizient eingesetzt.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? |
| 20.10.2020 09:34 |
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Chri7sti7an 7R., Fichtenberg | |