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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG ![]() | 82 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864123 | ||
Datum | 10.11.2020 09:49 MSG-Nr: [ 864123 ] | 3856 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Sorry war da mal ein wenig weg vom Thema kein Problem. Deshalb wird dieses Forum ja moderiert. Geschrieben von Wolfgang K. Pager mit GPS, Funktionskennung ... alarmiert wird nach Entfernung vom Gerätehaus / benötigter Funktion. Quittieurng (gibts ja teilweise) , Abmeldung für einen bestimmten Zeitraum. Aber das soll ja datenschutzrechtliche Probleme machen. Das es so z.B. die Alarmierung nach Entfernung (noch) nicht gibt liegt weniger am Datenschutz sondern einfach daran das dies technisch aufwendig und teurer ist. GPS in einem Pager frisst Strom. Das wirkt sich auf die Akkulaufzeit aus. Rückmeldefunktionen benötigen einen Rückkanal und ein dafür ausgelegte Alarmierungsnetz bzw. ein Parallelnetz für die Rückmeldungen. Es gibt Pager mit GSM-Modul. Da bezahlt aber die Gemeinde dann jeden Monat pro Pager zusätzlich eine Gebühr an den Mobilfunknetzbetreiber. Das läppert sich zusammen :-( Technisch ist eine "geographische" Alarmierung auch unter Berücksichtigung aktueller Datenschutzvorschriften und - was vor allem wichtiger ist - für die Einsatzkräfte akzeptabel ohne Probleme möglich. Die aktuelle Position kann der Pager ja laufend ermitteln und speichern. Die braucht die Leitstelle gar nicht wissen. Bei einem Alarm gleicht der Pager selbst ab wo er steht und entscheidet ob er alarmiert. Das nennt man Geofencing. => der Pager alarmiert nur wenn er sich in dem vorher definierten Gebiet befindet. Dazu muss in dem Pager das Gebiet wo er alarmiert werden soll bei der Programmierung definiert werden. So ein System würde ich als Einsatzkraft mit Blick auf meinen (!) Datenschutz akzeptieren. Da werden meine persönliche (Orts-) Daten nirgendwohin übertragen. Die bleiben bei mir bzw. in "meinen" Pager. Und trotzdem entscheidet das "System" ob ein Alarm für ich Sinn macht oder nicht. Da gibt es also kein "Big Brother" der mir als Einsatzkraft auf Schritt und Tritt über die Schulter schaut. Man dann da dann aber nicht live von der Leitstelle o.Ä. aus verfolgen wieviel potentielle Einsatzkräfte momentan in akzeptabler Entfernung bei einem Alarm zur Verfügung stehen würde. Wie du siehst ist das Totschlagargument "Datenschutz" - wie schon oft - nicht relevant. Einfach mal technische Fachleute die einem Draht zum Datenschutz fragen ;-) ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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