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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 864136 | ||
Datum | 10.11.2020 15:02 MSG-Nr: [ 864136 ] | 2725 x gelesen | ||
In Deutschland fängt das Problem schon einen Schritt weiter vorher an. Bei den Zuständigkeiten. Begebenheit aus meiner Zeit als Produktmanager für ein Einsatzleitsystem: Termin bei einer Leitstelle mit Vertreter Landratsamt. Es ging um verschiedene neuen Möglichkeiten u.a. wurde die einfache Rückmeldemöglichkeit vorgestellt (also die reine Anzahlauswertung) die dem Disponenten ermöglichen sollte frühzeitig zu erkennen das Personal fehlt und er eine Stufe eskalieren muss. Kommentar Vertreter Landratsamt aus dem Bereich Brand- und Katastrophenschutz (nicht der KBM): Das brauchen wir nicht. Der Kommandant hat für eine jederzeit einsatzfähige Feuerwehr zu sorgen! In Luxemburg ist man schon einen Schritt weiter. Dort hat die Leitstelle im Einsatzleitsystem übrigens die hier erwähnte detailierte Auswertung, ob die Kameraden mit positiver Rückmeldungen alle für den Einsatz benötigten Qualifikationen mitbringen oder nicht inkl. Hinweis an den Disponenten, sollte dies nicht so sein. Dies ist zwar nur einen theoretische Auswertung, da keine Platzzuweisung an die Wache übermittelt wird. Allerdings ist relativ schnell klar, ob nachalarmiert werden muss oder nicht. Also so schwierig ist das Thema nicht. Grüße Simon Schäberle | ||||
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