Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 28 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864189 |
Datum | 12.11.2020 11:58 MSG-Nr: [ 864189 ] | 1357 x gelesen |
Geschrieben von Nils J.bei so Krempel wie PKW eCalls scheint die Praxis der Theorie hinterherzuhinken). Wäre schon fast wieder einen eigenen Thread wert. Wenn man bedenkt was für Infos da geliefert werden können - Zitat Wikipedia: Der Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen und in Tunneln), Fahrzeug-ID, Service Provider-ID und eCall-Qualifier (automatisch oder manuell ausgelöst). Optional ist die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen, wie z. B. der Schwere des Unfallereignisses und der Zahl der Insassen, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren, ob das Fahrzeug sich überschlagen hat, möglich." Wäre es sicher hilfreich, diese Infos schon auf der Anfahrt zu haben. Und das nicht nur für den RD.
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
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