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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864238 | ||
Datum | 15.11.2020 10:47 MSG-Nr: [ 864238 ] | 1741 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Wolfgang K. ich muss mal etwas zynisch fragen - Du lebst schon im Jahr 2020? bei vielen deiner Beispielen kann man widersprechen bzw.die Dientste einfach nicht nutzen. Zurück zum Thema dieses Threads und damit zum Datenschutz bei der Alarmierung und hier speziell zum Datenschutz für die Einsatzkräfte. Im Gegensatz zu Facebook & Co hat eine Einsatzkraft keine Wahlmöglichkeit. Wenn Pager verwendet werden die z.B. laufende den Standort tracken und diesen zu einer Leitstelle übertragen dann wird die Einsatzkraft zur Zustimmung gezwungen. Wer das nicht will kann dann kein Pager tragen und kann nicht alarmiert werden. Deshalb hab ich in meinem Vorschlag eine Lösung skizziert bei der dieses Problem gar nicht auftritt und es damit trotzdem möglich ist "geographisch" zu alarmieren. Das die Datenschutzproblematik Einsatzkräfte betreffend jetzt schon ein massives Problem ist sieht man z.B. bei der Nutzung von Whatsapp für dienstliche Zwecke. Ich kenne eine Feuerwehr die eine Whatsapp -Gruppe nutzt. Darüber werden u.A. auch dienstliche Infos verteilt. Wenn ein Angehöriger dieser Feuerwehr Whatsapp nicht nutzen will (oder z.B. auf dem Firmenhandy) nicht nutzen darf ist der von diesen Infos ausgeschlossen. Es besteht also quasi ein Zwang zur Nutzung und damit auch ein Zwang zur Zustimmung das persönliche Daten dieser Einsatzkraft in die USA zur Datenkrake Facebook-Konzern übertragen werden. Rechtlich ist das ein Unding. Wird aber landauf und landab ( bzw. stadtauf und stadtab) sehr oft gemacht. Im Grunde trifft das z.B. für alle Handy-Alarmierungen zu. Wenn eine Feuerwehr diese (ausschliesslich) einsetzt werden die Einsatzkräfte gezwungen ein Handy mit sich zu führen. Und damit auch laufende pers. Daten zumindest den Betreibern von Mobilfunknetzen frei Haus zu liefern. Mit diesem leider nicht fiktiven Beispiel möchte ich aufzeigen das das Thema Datenschutz bei Feuerwehrs insbesondere im Bezug mit den pers. Daten der Mitglieder sehr wichtig ist. Ich kann mir auch vorstellen das solche datenschutzrechtlichen Missstände mit ein Punkt sind der dazu führt das jemand nicht zur Feuerwehr geht oder aus einer Feuerwehr austritt. Das muss man bei der Konzeption von (neuen) Alarmierungswegen beachten. Die Mitglieder der Feuerwehren werden da immer sensibler. Die Argumentation das andere Dienste, Anwendungen usw. auch Daten abschnorcheln zieht einfach nicht. Das sind getrennte Welten die miteinander nichts zu tun haben. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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