News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864268 | ||
Datum | 16.11.2020 09:53 MSG-Nr: [ 864268 ] | 1579 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Für Einsatzkräfte hat die Information in der Warn-App keine Relevanz, da man im Einsatz als professionelle Einsatzkraft ausreichenden Eigenschutz haben sollte bzw. beim Notruf die notwendige Information im besten Fall mitgeteilt wird.Bezieht ihr euch eigentlich noch auf Bernhards Link zur Einstellung der "Mobilen Retter", und weiß jeder der Mitdiskutierenden auch, was das eigentlich ist? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|