Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Weisungsbefugnis FUK Niedersachsen bei Feuerwehrhäusern | 3 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 864321 |
Datum | 18.11.2020 09:30 MSG-Nr: [ 864321 ] | 1654 x gelesen |
Infos: | 18.11.20 FUK Niedersachsen
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Geschrieben im Sozialgesetzbuch 7 §19 (1) Die Aufsichtspersonen können im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Unternehmerinnen und Unternehmer oder Versicherte zu treffen haben
1. zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach § 15,
2. zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Die Feuerwehrunfallkassen sind die im Gesetz genannten Unfallversicherungsträger. Das gilt bundesweit.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.
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