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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWeisungsbefugnis FUK Niedersachsen bei Feuerwehrhäusern3 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt864321
Datum18.11.2020 09:30      MSG-Nr: [ 864321 ]1654 x gelesen
Infos:
  • 18.11.20 FUK Niedersachsen

  • Geschrieben im Sozialgesetzbuch 7 §19 (1) Die Aufsichtspersonen können im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Unternehmerinnen und Unternehmer oder Versicherte zu treffen haben

    1. zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach § 15,
    2. zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren.


    Die Feuerwehrunfallkassen sind die im Gesetz genannten Unfallversicherungsträger. Das gilt bundesweit.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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     18.11.2020 08:20 Sabr7ina7 M.7, Leer
     18.11.2020 09:17 Sven7 R.7, Brakel
     18.11.2020 09:30 Andr7eas7 K.7, Magdeburg

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