Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mitglied im Ortskommando gem. Mustersatzung | 18 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 864528 |
Datum | 23.11.2020 09:33 MSG-Nr: [ 864528 ] | 826 x gelesen |
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Natürlich bedeutet es das.
Weil der Truppführer-Lehrgang ja nunmal nicht dazu befähigt, einen selbstständigen Trupp zu führen.
Im vorliegenden Fall würde ich eher fragen, ob das Truppfahrzeug im Einsatz wirklich ein selbstständiger Trupp sein muss. Denn dann würde dieser auf einer Ebene neben der Gruppe stehen, und beide zusammen müssten von einem Zugführer geführt werden.
Wird nicht vielleicht in der Praxis das Truppfahrzeug dem Gruppenführer unterstellt? Dann ist es kein selbstständiger Trupp, und der TF reicht aus. (den GF braucht es dann nur, wenn es z. B. bei Flächenlagen eigenständig Einsätze fahren soll).
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