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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 865001 | ||
Datum | 06.12.2020 08:19 MSG-Nr: [ 865001 ] | 5353 x gelesen | ||
Muss man jetzt in Passau Angst haben wenn man zum Einsatz geht? Zitat:" Das Verlassen der im Landkreis Passau gelegenen Wohnung ist jeweils in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nur bei Vorliegen der folgenden triftigen Gründe erlaubt: Ausübung beruflicher Tätigkeiten Inanspruchnahme von medizinischen und veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners, von Verwandten in gerader Linie, von Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) Teilnahme an nach § 6 der 9. BayIfSMV erlaubten Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften Begleitung Sterbender Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Besorgungen für diesen Personenkreis Versorgung von Tieren Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke aus Gastronomiebetrieben erlaubte Jagdausübung Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstand Die triftigen Gründe umfassen auch insoweit notwendige Wegstrecken sowie die Rückkehr in die eigene Wohnung von bis 20:00 Uhr erlaubten Tätigkeiten und Verrichtungen. Unter was fällt nun das Mitglied der FF? https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj-ota257jtAhUCDuwKHXo0BfsQFjABegQIAxAC&url=http%3A%2F%2Fwww.passau.de%2FDox.aspx%3Fdocid%3D6a08b6e5-657f-4c95-958c-b921aa6b0127&usg=AOvVaw2p0-RtqM0JAk0E3LkqssZ3 | ||||
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