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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865409 |
Datum | 27.12.2020 09:52 MSG-Nr: [ 865409 ] | 6666 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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hallo,
aktuell:
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020
§2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
...
§3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität
...
§4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
...
3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz, ..
Quelle: Bundesanzeiger vom 21.12.2020
Ich denke wir Feuerwehrs können uns da noch etwas zurücklehnen. Die Personenzahl mit der höchster Priorität und hoher Priorität ist nicht gerade klein.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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gesperrt | |