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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge | ||
Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 865926 | ||
Datum | 20.01.2021 15:08 MSG-Nr: [ 865926 ] | 2489 x gelesen | ||
Grundsätzlich habe ich dazu einige "systemkritische" Anmerkungen. FFP2 unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es gibt die Pflicht zur Pause. Also muss man einerseits im Einsatz Pausen planen andererseits rechnet es beim Atemschutzgeräteträger auf die Tragezeit mit an. Bartträger unterlaufen den Schutz der FFP2. Lösung? Haushaltsrechtlich muss es abgesichert sein, wenn es nicht angeordnet ist. Die FFP2 ist ein Aerosolfilter, die Wirkung im Freien, im gut gelüfteten Auto dürfte marginal sein (verglichen mut dem med. Mundschutz). Ganz anders wäre das mit Infektpatienten. *** Richtig 'safe' ist auf alle Fälle die Atemschutzmaske mit dem 'Bw-Filter'. *** | ||||
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