Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 865929 |
Datum | 20.01.2021 15:33 MSG-Nr: [ 865929 ] | 2252 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo
Geschrieben von Josef L.FFP2 unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die es zu beachten gilt. Es gibt die Pflicht zur Pause. Also muss man einerseits im Einsatz Pausen planen andererseits rechnet es beim Atemschutzgeräteträger auf die Tragezeit mit an.
schau mal hier die sprechen davon:
"Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten."
Ich unke mal der typische Feuerwehreinsatz ist innerhalb dieser Zeit abgearbeitet oder ein Teil hat eh PA auf, ansonsten muss man sich was überlegen z.B. Personal wechseln und Pause mit ordentlich Abstand.
Gruß aus der Hardt
Martin
"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.
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