Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 865932 |
Datum | 20.01.2021 15:44 MSG-Nr: [ 865932 ] | 2252 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Was mich an der ganzen Diskussion, so wie andere auch, mächtig stört, ist die Oberflächlichkeit.
Bartträger wurden schon angesprochen.
Da kann es passieren, dass die FFP2-Maske nicht wirklich dicht anliegt.
Brillenträger dürfen wohl zukünftig keinen Einsatzdienst mehr leisten, denn auch beim Absperren einer Straße kann die Brille beschlagen und damit eine erhebliche Gefahr entstehen, gerade auch für die Einsatzkraft, die u.U. Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann.
Muss dann der mitdenkende Kommandant seine AAO anpassen?
Es muss aber nicht einmal ein Bart sein, ein kann auch die Gesichtsform nicht zur Größe der Maske passen.
Beim Einkaufen sehe ich immer wieder Masken, die sehr wenig abdichten. Damit ist die Maske so sinnlos, dass wahrscheinlich sogar ein MNS mehr Eigen- und Fremdschutz bietet.
FFP2-Masken mit Ausatemventil haben in Corona-Zeiten eigentlich gar nichts am Arbeitsplatz oder Einsatzstellen verloren,
sie werden aber in den bisherigen Schriftstücken zur aktuellen verschärfung gar nicht angesprochen.
Durch das Ausatemventil ist der Fremdschutz quasi gleich null.
...und jetzt sind die Sicherheitsingenieure der Kommunen gefragt, dass sie Gefährdungsbeurteilungen für den Feuerwehreinsatz vorlegen. Am Besten unterschieden nach Einsatzart und Funktion der Einsatzkraft.
Es kann nicht die Aufgabe des Kommanden (SB) sein, die Eignung einer Schutzmaske zu beurteilen.
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