Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 865949 |
Datum | 20.01.2021 21:42 MSG-Nr: [ 865949 ] | 1855 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo Herr Heckmann,
kann ich teils nachvollziehen nur mich stört hier, dass jeder NUR von FFP2 redet. Keiner von den OP Masken die sind nämlich gemäß den Info des RKI genauso zugelassen.
Nicht nachvollziehen kann ich das Brillenthema, ich trage beruflich schon seit März letzten Jahres eine OP Maske und habe mit der Brille keinerlei Probleme. Mit dem textilen Mund-Naseschutz je nach Form jedoch schon. Die OP Maske kann ich sehr gut an der Nase abschließend anformen, das sollte mit entsprechenden FFP2 Modellen
(Beispiel) ebenso möglich sein.
Ich habe noch keine Informationen wie das bei uns in BaWü in der Feuerwehr laufen wird. Unser Kommando klärt das gerade auf entsprechender Ebene. Könnte mir aber persönlich! gut vorstellen, dass im normalen Einsatz ohne Kontakt zu Patienten also auch beim Absichern auf der Strasse die OP Maske ausreicht. Bei Kontakt zu Patienten FFP2 (dazu wurde hier ja schon geschrieben) und da kann ich das Personal einteilen. zum Bartthema - Keiner unter uns setzt einen Bartträger unter PA oder mit Filtermaske ein. UNd warum nicht diesem Beispiel folgen? Kann man ja wieder wachsen lassen.
Gruß aus der Hardt
Martin Streeb
Dies ist meine ganz persönliche, private Ansicht des Thema!
"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.
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