Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 865954 |
Datum | 20.01.2021 22:58 MSG-Nr: [ 865954 ] | 1785 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Heinrich B.Da ist dann wieder die Frage, ob das für die FF auch gilt, denn wir sind keine Arbeitnehmer
Unterschied. Lenk- und Ruhezeiten gelten für Beschäftigte nach einer EU-Richtlinie/Verordnung?
Arbeitsrechtliche Vorschriften - hier genauer die DGUV R 112-190 ist aber eine Regel der Unfallversicherungskassen - jetzt wäre interessant, welche Unfallkasse diese Regel offiziell eingeführt hat? Ich wüsste adhoc keine.
Aber im Sinne der Unfallversicherer gelten auch ehrenamtlich Tätige als "Arbeitnehmer", sowie deren Organisation als "Unternehmer"
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