Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 865961 |
Datum | 21.01.2021 12:01 MSG-Nr: [ 865961 ] | 1653 x gelesen |
Hallo zusammen!
Ich würde doch darum bitten, mal die Begründung für die nun festgelegte Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken / FFP2-Masken zu lesen.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben, wie z. B. den Supermärkten, kommt es weiterhin insbesondere zu Stoßzeiten zu zahlreichen zufälligen Kontakten unterschiedlichster Personen. Eine Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen ist unter diesen Rahmenbedingen kaum möglich.
1. Im Einsatzfall haben wir weder zahlreiche noch zufällige Kontakte, die dazu dienen, eine Infektion zu ermöglichen
2. Wir können immer eine korrekte Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen darstellen
3. Die meisten Feuerwehren fahren reduzierte Besatzungen, offene Fenster im Fhzg., keine Gruppenbildung vor Ort, usw.
Ich finde hier sollte man mal auf dem Teppich bleiben und nicht in nutzlose Panik verfallen. Das Tragen von Alltagsmasken bzw. den medizinischen Masken reicht doch vollkommen aus.
Gruß Oliver
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