Hallo zusammen,
wenn man als Feuerwehrfrau in einer Führungsposition angesprochen wird, dass ein Fahrzeug vor der Haustür eines Bewohners auf einer Kreisstraße steht und darunter sich ein ca. 20x20cm großer Ölfleck befindet, ist es dann als Führungskraft ausreichend, den Eigentümer darauf hinzuweisen, ggf. sich den Namen des Eigentümers geben zu lassen (falls ein Verursacher gesucht wird) und dem Eigentümer mitzuteilen, dass er sich um die Beseitigung des Ölflecks selber kümmern muss bzw. der Abschleppdienst und nicht Aufgabe der Feuerwehr sei? Oder muss die Feuerwehrfrau selber etwas veranlassen, da sie Kenntnis darüber hat?
Danke!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Sabrina M. [21.01.21 13:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |