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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwicklungen / Mitgliederwerbungen / Zusammenlegungen / Schließungen | 129 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 867509 | ||
Datum | 06.03.2021 21:45 MSG-Nr: [ 867509 ] | 4608 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Ok, das gilt aber nicht unbedingt für die Hilfsfrist, sonst hätten einige Ortsteilwehren in Hessen ein dickes Problem Muss in der Erstalarmierung mit drin sein. Wenn die Nachbarwehr immer direkt mitalarmiert wird, dann ist das okay. Die Hilfsfrist wird ja in der Feuerwehrorganisationsverordnung als eingehalten angesehen, wenn innerhalb von 10 Minuten mindestens eine Staffel an der Einsatzstelle angekommen ist und mit der Erkundung begonnen wurde, mit welchem Fahrzeug auch immer... Aber die 500l müssen in der Erstalarmierung eben enthalten sein. Aber in Hessen sind, wie gesagt, durch die Landesbeschaffungen TSF-W günstig zu bekommen. Da kann sich jede Gemeinde mit dranhängen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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