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Thema | Fremd-Nutzung Zufahrt / Platz vor Feuerwehrhaus - war: Feuerwehrgerätehaus in ... #
| 33 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868597 |
Datum | 12.04.2021 15:34 MSG-Nr: [ 868597 ] | 2265 x gelesen |
Geschrieben von Daniel G.Die sollten es sich nicht mit der Gemeindeverwaltung verscherzen von denen sie Fahrschüler bekommt. Und der Hinweis auf wiederholtes und vorsätzliches, verbotswidriges Verhalten mit der Meldung an die Für die Fahrlehrer zuständige Behörde (Thema Zuverlässigkeit) sollte wirken.
Ich würde hier auch eher vorsichtig agieren. Ausgangspunkt war ein Fahrschüler, der sich mit seinem Fahrschulauto zunächst im Wendemanöver vor der Fahrzeughalle befand, und dieses dann offenbar mehrfach abwürgte, als urplötzlich ein (hornloses?) blaulichterndes Feuerwehrfahrzeug diesen Vorplatz überqueren wollte. Wenn man damit begründet nun Meldungen wegen fehlender Zuverlässigkeit des Fahrlehrers an die für Fahrlehrer zuständige Behörde meldet, könnte das dazu führen, dass sich die Fahrlehrer totlachen, und dann können die auch keine Feuerwehrmenschen mehr ausbilden. Und wenn die Kommune bald für teuer Geld einige Kerkerbauten hochziehen muss, um alle boshaft auf Feuerwehrgaragenvorplätzen wendenden Feuerwehrgaragenvorplatzmissbraucher angemessen wegzusperren, könnten sich die dadurch entstehenden Finanzlücken auch noch bei der Ausstattung der Wehr negativ auswirken. Also: lieber mal etwas vorsichtiger agieren!
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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