hallo,
ist doch logisch.
Unter anderem schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme (PDF) vor, einen Passus in das Gesetz zum autonomen Fahren einzufügen, laut dem autonome Fahrzeuge eine Technik eingebaut haben müssen, durch die sie blaues Blinklicht und das Einsatzhorn situationsgerecht berücksichtigen können. Diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab. Sie meint knapp, die Vorschriften, auf die nach der Stellungnahme verwiesen werden soll, seien als an die "Fahrzeugführung gerichtete Verkehrsvorschriften" zu qualifizieren.
Der Bundesrat argumentiert, Verkehrsteilnehmer sollten darauf vertrauen können, dass autonome Fahrzeuge die Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalten. Allerdings gebe es Fahrzeuge von Polizei oder Rettungsdiensten, die während dringender Einsätze von diesen Vorschriften befreit seien. Autonome Fahrzeuge müssten so programmiert werden, dass sie die Fahrbahn in diesen Fällen sofort freimachen. Auch sollten solche Fahrzeuge Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten erkennen und umsetzen können. Das müsse ausdrücklich klargestellt werden.
Bin mal gespannt welche technischen Lösungen da entwickelt werden und welche sich dann auch durchsetzt.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |