Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Oberharz: Streit um trockene Totholz-Wüste | 38 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 869930 |
Datum | 22.06.2021 17:19 MSG-Nr: [ 869930 ] | 2425 x gelesen |
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.wer hat das denn auf welcher Rechtsgrundlage verboten?
Vermutlich gar keine, zumindest keine die im Einsatzfall länger bestand hat.
Der Betreiber und das Land mag ja ein berechtigtes Interesse haben, dass nicht jeder im und am Trinkwasser herumkurvt. Die Schutzzonen regeln die Nutzung.
Mag sein, dass über den Stauseen auch eine Flugverbotszone eingerichtet ist. Könnte ja sein, um die Sportfliegerei zu unterbinden. Allerdings habe ich keine allg. Quelle bezüglich Trinkwasserspeicher/Schutzzonen gefunden.
Wenn das Flugverbot existieren würde, hätte die bei einem Einsatz bestand, oder würde die obere Heeresleitung die Flugverbotszone aus Kraft setzen (können)? Davon ist auszugehen.
In diesem Fall könnte man den Hubschrauber an den Stauseen grundsätzlich einsetzen.
Der Hubschrauber müsste auch nicht direkt aus dem See füllen. Wenn der Wasserversorger meint, das der Außenlastbehälter nicht den See berühren oder der See überflogen werden darf, dann füllt man halt aus einem Faltbehälter.
Oder ist die Löschwasserentnahme aus dem See verboten? das wäre dann ein echtes "Problem".
Mir wäre aber neu, dass wegen Trinkwasserschutz die Löschwasserentnahme verboten sein soll. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass Löschwassernutzung keiner Genehmigung bedarf (§8WHG).
Man kann jetzt mal eine Fall konstruieren. Verkehrsmaschine stürzt in der Nähe des See ab. Keine Brandbekämpfung, weil man kein Wasser aus dem See entnehmen darf ist das Realistisch? Auch eher nein.
Geschrieben von Ulrich C.Und ggf. mal in Bayern fragen, weil da wird regelmäßig auch aus klaren Gebirgsseen mit Hubschraubern Wasser entnommen...
Joop und nicht nur da; auch aus Trinkwasserspeichern! Aber Bayern haben nicht zu sagen, wie man im Harz löscht und wo das Wasser herkommen soll. Dem Bayern wär's im Einsatz halt erstmal wurscht.
Geschrieben von Werner G.ich denke eher landes- und bundesrechtliche Grundlagen
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/wasser/trinkwasserschutz/wasserschutzgebiete-9086.html
Stehen Bestimmungen zur Löschwasserentnahme drin, die über die Regeln des WHG hinausgehen?
Sorry, ich war jetzt zu Faul das durchzuschauen. Im ersten Blick habe ich nichts gefunden.
Gruß
Dirk
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