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PTZ oder richtiger PTZ 10

Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:

• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
PTZ oder richtiger PTZ 10

Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:

• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaQuo Vadis oder weiter 'Verdrängen - Vertuschen - Aussitzen'3 Beiträge
AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW871270
Datum05.08.2021 17:53      MSG-Nr: [ 871270 ]2147 x gelesen

Im Angesicht von fast 200 Hochwassertoten, sowie erheblichen Folgeschäden, sowohl in der öffentlichen Infrastruktur als auch privatem Umfeld, ist eine Aufarbeitung, und darauf zeitnah aufbauenden Verbesserungen im Sektor Katastrophenschutz (KatS) als Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, mehr als überfällig.

Wenn (aufgrund aktueller Erkenntnisse) nicht jetzt, wann dann?

Bei offensichtlicher, nicht mehr zu akzeptierenden Verantwortungsdiffusion sollten wir uns alle (BOS) ein weiteres Polit-Palaver (von "nicht vorhersehbar", nur Unzulänglichkeiten am Rand; bis ich wollte ja, aber fehlende Zustimmung oder es ist das maximal mögliche erreicht worden); bzw. öffentliche Scheinheiligkeiten nach ein paar zeitnahen Veränderungen läuft es bei der nächsten KatS-Herausforderung mit Sicherheit viel besser, nicht mehr unwidersprochen gefallen lassen!

Chancen zur objektivierten Aufarbeitung aktuell zweifelhafter Organisations- und Umsetzungsdefizite (bis zu krassen Strukturfehlern, oder gar persönlichem Versagen einzelner Funktionsverantwortlicher) sehe ich z.B. nur unter zwei Voraussetzungen:

Einsatz eines unabhängigen Sonderbeauftragten mit verwaltungsinternen Ermittlungsrechten (Gemeinde / Kreis bzw. Stadt, Land) aufgrund eines klar ausformulierten Erhebungsauftrages, sowie strukturiert daraufhin aufgearbeitete Gegenüberstellungen diverser ggf. divergierender Verbesserungsvorschläge (denn sonst würde ein zu allgemein abgestimmter Konsens möglicherweise wieder nur Monate oder Jahre dauern -> Risiko des Vergessens / Aussitzen).
Strafrechtliche Ermittlungen im Einzelfall, ohne Ansehen der Person oder Funktion; weil nur so Fakten (bzw. Kausalketten) ungeschönt das Licht der Öffentlichkeit erblicken, welche sonst im Eigeninteresse essentiell Beteiligter in Schublagen weggeschlossen bleiben.

Eine leider oft weitgehend sich selbst im Weg stehende Bürokratie hat in Verbindung mit einer Beaufsichtigung bzw. Gestaltungserwartung durch gewählte Mandatsträger (als oberste Führungsebene exekutiver Verwaltungen; und zugleich partielle Betroffene in KatS-Entscheidungsabläufe), insgesamt kaum Interesse die Karten auf den Tisch zu legen. Politische Mandatsträger handeln unter sich (gerade zwischen föderalen Ebenen) bei Gegenwind oft nach dem Prinzip: Tu mir nichts, dann tu ich dir nichts!

Mehrere zeitnah parallel abzuarbeitenden Kausalketten bei kurz bevorstehenden, und dann noch vielfältig aufwachsenden Krisenszenarien dürften innerhalb jeder überwiegend abwartenden Bürokratie nur Albträume auslösen. Strukturell wahrscheinliches Liegenlassen bzw. Abwarten dürfte daher eine der wesentlichen Hürde für schnelles und zielorientiertes KatS-Handeln darstellen.

Für die Zukunft wären endlich transparente Festleguneng zu treffen, was allgemein eine staatliche Daseinsvorsorge im Krisenmodus leisten muss, oder wozu im Besonderen die Katastrophenhilfe (iunter welchen zeitlichen Bedingungen) zu befähigen ist. Bei vorherrschender Vollkaskomentalität vernebeln politische Mandatsträger unisono ganz gerne ihre persönlichen Handlungsverpflichtungen u.a. mit zum Teil abenteuerlichen Argumentationen das z.B. größere Krisenherausforderungen mit Auswirkungen über ein paar Häuserblocks hinaus nur einmal in hundert Jahren zu erwarten waren.

Es fehlen legislative Klarstellungen nicht nur bei größeren Herausforderungen (Hochwasser, Wirbelstürme, Pandemie, Blackout, usw.), sondern auch mit direktem Bürgerbezug, z.B. in Verbindung mit seinem persönlichen Wohnumfeld (Strom, Trinkwasser, Heizung, Versorgung) oder Eigenheim (Keller auspumpen, verseuchte Wände, oder gar zeitnahe Umzugserfordernis wegen drohendem Hausabriss bzw. Teilzerstörung). Die unredliche Haltung der Politik beginnt schon bei der klaren Begegnung von Einzelerwartungen; dass z.B. keine lokale Feuerwehr genug Gerät bzw. Pumpen vorhalten kann, welche nach Anruf bei der 112 unverzüglich den eigenen Keller vom eingedrungenen Wasser befreit.

Was wäre für notwendige Debatten und (Haushalts-)Abwägungen hilfreich, dies möglichst lange vor öffentlich forcierten Placebo-Diskussionen oder zielorientiert kaum hilfreiche KatS-Abgrenzungsgefechte (Bund Stadt/Landkreis Kommune) zu bewahren?

Wie wäre es mal mit generischen, aber nicht wieder allzu allgemein definierten Fallkonstellationen; bei welchem ggf. vorab klassifizerten Schadensumfang bzw. abzuarbeitendem Krisenspektrum von welchen KatS-Modulen, bzw. den dazu insgesamt wo vorzuhaltenden KatS-Gliederungen, was im Regelfall zu leisten wäre? Ohne konkretisierte Erledigungsvorgaben wird sehr wahrscheinlich zu schell hinterfragt ob Dies oder Das zielorientiert (es geht um ggf. erhebliche Mittelzuweisung und konkrete Handlungsverantwortungen) überhaupt vorab geregelt werden müsste, oder (ausgabenotwendig) wirklich vertretbar ist.

Während bezüglich Brandbekämpfung oder Rettungsdienst, z.B. die 8-Minutenempfehlung von 16 Ländergesetzgebungen schon "unterschiedlich" (meist nach Kassenlage) bewertet bzw. interpretiert werden, bestehen für das KatS-Herausforderungsspektrum weitgehend nur Annahmen, d.h. intransparente kaum vorher bewertbare Erledigungsabsichten (und demzufolge selten vorstrukturierte Ablaufstrategien).

# In welcher Art und Weise sind gezielt Einsatzaufträge für welche spezifischen KatS-Ressourcen auszusprechen (vorzubereiten?), um in der Krise trotzdem eine Schadensbegrenzung zumindest zu versuchen?

# Wie wird mit KatS-Einheiten verfahren (Ressourcenvorerwägungen), deren postulierte Einsatzdauer (z.B. 24-Stunden) bereits überschritten wurde (Ablösung, Ruhezeiten, weitere Einsatzbeteiligung, u.ä.)?

# Wie ist das das Meldewesen, die taktische Führung oder die Logistik bei teilweise nur noch rudimentär vorhandener Infrastruktur (Straßen, Strom, Telefon, Mobilfunk, Frisch- und Abwasser, Instandsetzung, Helferversorgung, etc.), mehrtägigen Einsatzzeiten und überregionalen Kriseneinflüssen vororganisierbar?


Der nachfolgend skizzierte Ansatz stellt (vor aktuellem Hochwasserhintergrund) nur einen exemplarischen Diskussionsvorschlag dar, welche vorstrukturierten Detailaspekte rechtzeitig in Ruhe zu katalogisieren wäre:

Beispielhafte KatS-Detailherausforderung: Evakuierung hilfsbedürftiger Personen in stationären Einrichtungen (z.B. Seniorenheime oder sogar Krankenhäuser)

-> Wie viele Betroffene soll am zugewiesenen Einsatzort diesbezüglich aufgestellte/vorgehaltene KatS-Einheiten (ähnlich Patiententransportzug in NRW, PTZ o.ä.) mindestens zeitgleich betreuen ggf. autark evakuieren?

-> Wie schnell müssten konkret beauftragte PTZ-Gliederungen (z.B. vor einem unmittelbar bevorstehenden Hochwasser) vor Ort handlungsfähig sein (von woher mit welcher Rüst- und Anfahrtszeit, ggf. nicht über die Autobahn und über ein teilweise zerstörtes Straßennetz mit erforderlichen Umwegen)?

-> Welche verantwortlich konkrete Exekutivrolle alarmieren derartige KatS-Einheiten wo (vorgehalten oder über Bereitstellungsraum), mit welchem konkreten (!) Einsatzinhalt (stay and play oder hit and run?), über welche Befehlskette; möglicherweise partiell unter überregional abzuwägenden Zuweisungsgesichtspunkten und weiteren Priorisierungserwägungen (incl. Ablösevorüberlegungen)?

-> Wohin soll oder muss dieser PTZ diesbezügliche Betroffene alternativ verlegen, wenn im näheren Krisenumfeld keine sichere Unterbringungsmöglichkeit mehr vorhanden ist, oder an denkbaren Zielorten selbst eine Überlastung droht?

-> Auf welchen postulierten Transportzeitraum hat sich die PTZ-Einheit für wieviel Betroffene vorzubereiten, welche nicht nur befördert, sondern dabei gleichzeitig mit welcher medizinischen Differenzierung zu betreuen/versorgen wären?

-> Ist am Verlegungsort eine gewisse Mindestausstattung schon vorhanden, bzw. müsste vorher rechtzeitig mit welchen Mitteln und Zeitvorlauf erst mit einer Minimalausstattung (Welche Vorgabe bei Stromausfall, Versorgungsgüter, keine Telekommunikation) von wem eingerichtet werden?

-> Für wie lange müssten verlegte Betroffene (ggf. in reduzierter Anzahl) zielgruppengerecht (bettlägerig, nur mir Rollator beweglich, nur einfache Medikamentenverabreichung sicherzustellen, bis medizinisch-stationär oder sogar intensiv-bedürftig), und von welchem KatS-Modul dort für wie lange betreut (untergebracht) werden (nur 24h, mehrtägig, punktuell zentralisierend, oder überregional weiter verteilend)?

Zu Akademisch, unrealistisch, unvorstellbar? Hierzu empfehle ich einen Blick z.B. nach Japan, deren Exekutive sich strukturell und transparent krisenorientiert auf gewaltige, jederzeit eintretende (Natur-)Katastrophen einstellen muss.
Japan versucht parallel mit öffentlich umfangreich transparenten Vorbereitungen, u.a. auch mit einer landesweiten Übung an jedem 1.September (mit bis zu 1 Mio. Beteiligten), den Umfang eingetretener Tragödien für seine Bürger zu begrenzen.


KatS-Insider erkennen an den hier nicht abschließenden Ausführungen ganz schnell das eigentliche Dilemma in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr: Ohne vorher klar bzw. legislativ noch zu definierenden Organisationsvorgaben mit nachhaltig tragfähig festelegten Entscheidungsabläufen, welche stets in den jeweiligen Händen der exekutiven Führung (vor Ort, überregional im Land) liegt, und im Regelfall von politisch "eingesetzten" Einzelpersonen (Bürgermeister oder Landrat, bzw. Ministern mit Wiederwahlinteressen) wahrgenommen wird, ist kaum Besserung zu erwarten. Präventiv vor, während und beim Wiederaufbau nach eingetretenen Krisensituationen,.

Wer liefert diesen Führungsverantwortungen vielfältige, differenzierte Entscheidungsgrundlagen ggf. fortlaufend aus der Gebietskörperschaft selbst? Wer bewertet auf der zuständigen Exekutivebene fachliche Hinweise von Externen wie DWD, Hochwassermeldedienst, von anderen Landes- oder Bundesbehörden; und wie ergibt sich daraus ein angemessenes Lagebild, für zu treffende Sofortentscheidungen mit zeitnah realisierter / nachgelagert beaufsichtigter Umsetzung?

Wie hat man sich eine rechtzeitige wie auch immer realisierte Alarmierungsgrundlage, Information und Steuerung der eigenen Bevölkerung vorzustellen; wenn derartige Entscheidungen (Erkennen - Bewerten - Entscheiden) mehr oder weniger dem kreativen Zufall überlassen werden! Neben organisationsnotwendiger Vorstrukturierung (u.a. Zuständigkeiten und Meldeketten, etc.) wäre eine praxisgerechte Mindestausstattung exekutiv vorgehaltener Verwaltungsliegenschaften (einschließlich IT /LAN und Telekommunikation wie Telefon, Internet und Mobilfunk, ggf. Ersatzräume, Notfallbesetzung, überregional erforderliche Unterstützungen, usw.) sicherlich nicht verkehrt, damit der Hauptverwaltungsbeamte durch eine zu bearbeitende Krisenursache nicht rein zufällig oder unvorhersehbar außer Betrieb gesetzt wird?
Hat vor diesen "Erfahrungen" u.a. auch der Letzte verstanden, das eine räumliche IT- und TK-Auslagerung in ggf. "unerreichbare" Cloud-Strukturen (M365!), d.h. ohne handlungsrelevant verbleibende Hardwaredundanz (SW-gespiegelte Plattformen mit USV auch für einzubindende PC im Haus, usw.), mindestens m Keller des Stabsraums (als zu versorgende Handlungsrolle), gefährlicher Schwachsinn ist?

Unpräzise formulierte Schwellwerte für eine überregional verpflichtende Koordination (inkl. inhaltlich durchgreifender KatS-Präventions-sowie Erledigungsaufsicht), und keine im Hintergrund schwellwertorientiert steuernd eingreifende Stabsverantwortung durch das Land hilft im Detail zusätzlich sowie nachhaltig die vorherrschende Verantwortungsdiffusion weiter am Leben zu erhalten. Pflichtaufgaben via Landtag legislativ zu delegieren, und sich bei erheblichen KatS-Herausforderungen operativ weitgehend raus zu halten, die z.B. mehrere Gebietskörperschaften betreffen, ist verantwortungsorientiert mehr als fragwürdig.


Ehrliche Klarstellungen stellen allerdings für jeden politischen Mandatsträger (jeder Farbe) eine Horrorszenario dar. Da naturgemäß eine Vollkaskobetreuung via KatS nicht bezahlbar ist, will eigentlich keiner Verlautbaren, was ab wann wie fallweise nur noch realisierbar wäre, und demzufolge an welchen Stellen unabweisbar (!) selbst angemessen private Vorsorge (ab hoffentlich erreichter und verstandener Bürgeralarmierung) zu treffen wäre.

Es ist in einer pluralistisch-demokratischen Gesellschaftsform zusätzlich erbärmlich, mit welchem (Des-)Interesse sich dazu bisher in Summe unsere vielen gewählten Mandatsträger, sowohl kaum unterstützend bezüglich präventiv unverzichtbarer Krisen- bzw. KatS-Vorbereitungen eingebracht haben; oder im Rückblick zu erforderlichen Detailentscheidungen aufgrund früher umfangreich schon erstellter Ergebnisempfehlungen zu ähnlichen Krisensituationen ein nachhaltiges Engagement vermissen lassen. Eine weitere Ursache warum bisher viele politisch zuständige Mandatsträger nichts zu fürchten haben.

Nur welche zukünftigen Tragödien müssten noch mehr Druck ausüben, bevor ein leider übliches "Polit-Palaver" im Nachgang nicht wieder von inzwischen unabweisbaren Grundsatzentscheidungen für einen noch besser umsetzbaen KatS (genau innerhalb dieser Ebenen) ablenkt?

Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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