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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung - nicht rechtssicher? | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871501 | ||
Datum | 11.08.2021 15:25 MSG-Nr: [ 871501 ] | 2802 x gelesen | ||
hallo, Eine Stadt schreibt eine Ausbildungsstelle im Feuerwehrbereich aus. Diese Stellenausschreibung ist im Stellenportal dieser Stadt online veröffentlicht. Irgendjemand hat nun einen Link auf dieses Stellenangebot in die Feuerwehr-Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de eingetragen. Nun erhielt ich folgende Mail: Sehr geehrte Damen und Herren, Rechtlich bin ich dazu nicht verpflichtet. Die Stellenauschreibung ist öffentlich. Ein Link darauf kann nicht verhindert werden. Unabhängig davon dass ich nicht nachvollziehen kann wer diesen Eintrag gemacht hat und wenn doch ich diese Information gar nicht herausgeben darf stellt sich für mich jetzt mal aus Interesse folgende Frage: Wenn ich jetzt dieses Stellenangebot aus der Jobbörse entfernen würde wäre das ev. später für ein auswärtigen Bewerber bzw. Interessent ein Grund die Vergabe dieser Stelle nachträglich anzufechten? Man kann jetzt von einer ausschreibenden Stelle nicht verlangen ihre Ausschreibungen in alle möglichen Medien zu veröffentlichen. Aber wenn diese Stelle nun anfängt mit der Begründung bevorzugt regionale Interessenten anzusprechen zu wollen die Verbreitung aktiv einschränkt könnte ich mir da schon rechtliche Probleme vorstellen. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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