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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil?7 Beiträge
AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg872386
Datum20.09.2021 10:24      MSG-Nr: [ 872386 ]1526 x gelesen

Im Steuerrecht gilt immer: "Kommt drauf an."

Der BFH hat jetzt einen ehrenamtlichen Kommandant entschieden.

Nach meinem Kenntnisstand ist die Überlassung für einen (ehrenamtlichen) Einsatzleiter vom Dienst ebenfalls keine Arbeitslohn.

Nach meinem Kenntnisstand müssen aber die Kreisbrandmeister in Baden-Württemberg den geldwerten Vorteil versteuern.

Es ist wirklich der Einzelfall zu prüfen. Unterhält die Feuerwehr einen Kommandowagen, der exklusiv dem hauptamtlichen Kommandanten zur Verfügung steht, dann dürfte es auf geldwerten Vorteil hinauslaufen.

Ist zwar ein Fahrzeug vorhanden, dass aber als Fahrzeug für alle als EvD tätigen Hauptamtler vorgehalten wird, dass aber vom Kommandanten hauptsächlich genutzt wird, kann man um den geldwerten Vorteil herumkommen.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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