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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil? | 7 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 872387 | ||
Datum | 20.09.2021 12:04 MSG-Nr: [ 872387 ] | 1220 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Matthias K. Im Steuerrecht gilt immer: "Kommt drauf an." Und Merkwürdig ist das Steuerrecht auch. Wenn ich an einem Sonntag arbeite, erhalte ich neben meinem Grundlohn und der Schichtzulage auch die Feiertagszulage. Diese Feiertagszulage ist Steuer- und Sozialabgabenfrei. Kann ich wegen eines Einsatzes an einem Sonntag nicht zur Arbeit, erhalte ich den Lohnausfall (Grundlohn und Schichtzulage sowie die Feiertagszulage) wobei jedoch die Feiertagszulage voll versteuert wird und die Sozialabgaben fällig werden. Warum das so ist, konnte mir auch noch keiner schlüssig erklären. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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