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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrzeug überlassen - lohnsteuerbarer Vorteil?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg872389
Datum20.09.2021 12:39      MSG-Nr: [ 872389 ]1185 x gelesen

Geschrieben von Jakob T.Warum das so ist, konnte mir auch noch keiner schlüssig erklären.
Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG - § 13 (Rheinland-Pfalz)(3) Entstehen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, wegen der Ausfallzeiten Nachteile, die die Arbeitgebenden nicht ausgleichen können, insbesondere beim Wegfall der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, hat die Gemeinde auf Antrag die glaubhaft gemachten Ausfallbeträge zu ersetzen. Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen oder sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, denen durch den Dienst in der Feuerwehr Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder anderer Versicherungsträger, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, hat die Gemeinde auf Antrag die glaubhaft gemachten Ausfallbeträge zu ersetzen.Ziemlich eindeutig, finde ich. Die Steuern musst du zwar zahlen, aber die Gemeinde muss sie dir ersetzen. Aber vielleicht sieht das ein Jurist anders.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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 23.09.2021 09:32 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
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