Ich würde vermuten, dass es ähnlich wie bei "normalen" Dienstwagen darauf ankommt, ob das Fahrzeug auch privat beliebig genutzt werden kann.
Wenn es nur für Bereitschaftsdienste überlassen wird und sonst nicht privat genutzt werden darf, dann wohl nicht. Wenn es aber außerhalb dieser Dienste auch für Urlaubsfahrten oder sonstigen privaten Anlässen verwendet werden darf, dann würde ich eine Versteuerung bejahen.
DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de
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