Geschrieben von Bernhard D.unterliegen Brauereien der " Störfall-Verordnung " ? Zwar nicht unmittelbar, aber sie ist nach höchstforumianischer Rechtssprechung analog anzuwenden, da schon eine kostenlose Abgabe ihres Endproduktes in der Größenordnung "Onkel Heini wird 53 Jahre alt" an einem Standort der Kategorie "Onkel Heinis 50. füllte zweieinhalb Seiten der Lokalzeitung" zur dauerhaften Untauglichkeit aller deutschen BOS-Mitglieder führt.
Daher wird die 12. BImSchV, sobald/falls wir mal wieder eine richtige Regierung haben, in § 3 Abs. 1 Satz 2 -neu- um eine Vorgabe erweitert, wonach Brauereien zwingend eine Betriebsfeierwehr einzurichten haben, die personell so aufzustellen ist, dass der Jahresspendenausschuß des Betriebs dort intern weggesoffen werden kann. Näheres zum Pflichtfrauenanteil der BFeiW, einem ermäßigten CO2-Satz für einsatzbedingte Rülpser und natürlich die Frage der Versteuerung wird noch in der Unterarbeitsgruppe 23-B²-II der Koalitionsverhandlungen ausgearbeitet, sachdienliche Anhörungen können bei jeder bayerischen Kommandantenschwiegermutter sonntagsmorgens zwischen 11 und 12 eingereicht werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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