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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Muss ein Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Dienste verliehen werden? | 3 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 873685 | ||
Datum | 23.11.2021 12:53 MSG-Nr: [ 873685 ] | 2021 x gelesen | ||
Hallo zusammen, bevor wieder die Frage kommt: Ich stelle die Frage für einen Kameraden aus dem Landkreis Leer (Niedersachsen), wohin ich natürlich immer noch Kontakt habe, allerdings der Kamerad keinen Internetanschluss besitzt. Und zwar hat der Kamerad folgende Frage: Es gibt ja im Land Niedersachsen die Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft und zwar für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung. Dann gibt es ja niedersächsische Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen für aktive Feuerwehrmitglieder. Die Frage meines Kameraden ist es, ob jeder ehem. Angehörige der Einsatzabteilung (der mal in der Einsatzabteilung aktiv war) Anspruch auf das Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft hat und ebenso ob jedes in der Einsatzabteilung geführte Mitglied Anspruch auf das niedersächsische Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen hat. Oder kann hierüber jede Ortsfeuerwehr frei entscheiden für welche Kameraden hier ein Antrag zur Verleihung gestellt wird und muss dieses getan werden? Bitte nur die "rechtliche" Seite betrachten und nicht z.B. das es generell üblich ist etc. | ||||
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