hallo,
... Bis zum 21. Juni 2022 müssen die EU-Mitgliedsstaaten danach sicherstellen, dass "die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln". ...
ob dieser Termin in Deutschland eingehalten wird?
... In Deutschland existieren mit NINA und KatWarn erste Warn-Apps, die die Bevölkerung staatlicherseits über Gefahren informieren sollen. NINA steht für "Notfall-Informations- und Nachrichten-App" und wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz betrieben. KatWarn ist die Abkürzung für "Katastrophenwarnung". Betreiber ist das Fraunhofer-Institut FOKUS im Auftrag der öffentlichen Versicherer. Bei beiden Apps handelt es sich um Vorstufen öffentlicher Warnsysteme, wie sie die EECC-Richtlinie vorschreibt. ...
zumindest geht es in die richtige Richtung. Apps sind halt nicht geeignet um möglichst alle zu warnen.
Warnungen auch ohne installierte App
Die EECC-Richtlinie stellt einige Detailanforderungen auf, die die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bei ihrer Umsetzung in nationales Recht berücksichtigen müssen. Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern beispielsweise leicht empfangen werden können. Das schließt es aus, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten allein auf Apps verlassen, die Endnutzer freiwillig heruntergeladen haben.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |