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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerwehraufstellflächen | 7 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 876883 | ||
Datum | 03.06.2022 15:44 MSG-Nr: [ 876883 ] | 2256 x gelesen | ||
Hallo, mich würde mal etwas interessieren. Ich hab mir mal die DIN 14090 runtergeladen, da steht eigentlich zur Gewichtsbelastung gar nichts drin. In der bayerischen Landesbauordnung steht auch nur drin, das solche Flächen vorhanden sein müssen. In der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr stehen dann die 10t Achslast bzw 16t Gesamtmasse. Aber eben fürs befahren. Nehmen wir nun mal an, eine Feuerwehr hat ein TGM mit 25to weil sie bereits eine Drehleiter hat oder es kommt aufgrund eines größeren bzw Paralleleinsatzes nun ein TGM (25to). Sieht hier jemand ein Problem sich mit dem TGM (25to) trotzdem auf so eine Aufstellfläche zu stellen? Wenn ich das alles so richtig rauslese bzw richtig verstehe geht es ja nur darum das ein Hubrettungsfahrzeug auch bei widrigen Bodenverhältnissen trotzdem die Anleiterstelle erreicht. Denn nach dem Abstützvorgang ist die Bodenbelastung selbst bei einem TGM (25to) geringer, als bei bei einer Drehleiter die auf den Rädern steht. | ||||
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