Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 877330 |
Datum | 30.06.2022 15:38 MSG-Nr: [ 877330 ] | 1041 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Alexander H.Sorry, aber wer mit Sondersignal im Bußgeldbereich geblitzt wird hat in meinen Augen eindeutig gegen das Gesetz verstoßen.
Zitat:"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Bei 50Km/h liegt der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung bei 27,5m.
Um Bußgeldbewährt zu schnell zu fahren, muss der Fahrer in der Stadt dann 74Km/h fahren. (50Km/h+ab 21Km/h+3 Km/h Tolleranzabzug) und schon haben wir einen Anhalteweg von 50m bei einer Gefahrenbremsung.
Sowas ist unverantwortlich.
Ob etwas noch verantwortbar ist oder nicht kann und will ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber etwas anderes ist mir wichtig:
Wenn der Fahrer eines KfZ nach § 35 von den Regeln der StVO befreit ist, kann er nicht mehr wegen eines Verstosses gegen eben diese Vorschrift belangt werden. Das ist formaljuristisch in sich unsinnig. Lediglich die Nichtbeachtung des § 1 kann ihm dann noch zur Last gelegt werden. Die wird aber an keiner Stelle mit Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten geahndet.
Diese Auffassung vertritt zumindest ein Jurist, der der Feuerwehr in NRW nahesteht. (Ich bin mir nicht sicher ob Schneider oder Fischer, meine aber letzterer.) Abschliessend wird das wohl nur der BGH klären können, bis dahin hat es aber noch kein Fall geschafft.
Grüße vom Niederrhein
Mario
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