| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Warum gibt es KLF, TSF und TSF-W? | 82 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878613 |
| Datum | 02.09.2022 11:08 MSG-Nr: [ 878613 ] | 3040 x gelesen |
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Die 4,75 kamen nach den 4,25, nach den 3,5 (manche reden auch von einigen mit 3,8) t - und das liegt jeweils an
- schwereren Fahrgestellen!
- mehr Wünschen
- beim KLF nun endlich auch wieder eine größere Pumpe
Wir haben KLF aus ca. 2005 und 2011 in unserer VG im Einsatz. Trotz Beschränkung auf die reine Normbeladung (die ja wirklich extrem reduziert ist und zu einem eigenständig kaum einsetzbaren Fahrzeug geführt hat), waren zwar die 2005er Fahrzeuge ursprünglich auf 3.500kg zugelassen, es zeigte sich aber schon kurz nach Inbetriebnahme, dass das reell nicht wirklich einhaltbar ist. Daher wurden diese im Nachgang auf 3.800kg aufgelastet, um wenigstens noch ein paar kg Reserve zu haben und ein paar nötige Ergänzungen unterbringen zu können (z.B. Verkehrssicherungsmaterial wie 2 Blitzleuchten, 2 Faltdreiecke, 4 Pylonen). Die 2011er wurden dann gleich mit 4t beschafft, weil aufgrund schwerer Fahrgestelle die 3,5t utopisch waren und selbst bei 3,8t wieder keine Reserve vorhanden gewesen wäre.
2018 wurden dann insgesamt 8 KLF nach der neuen Norm beschafft, diese konnten mit vernünftig ergänzter Beladung gerade so mit 5t realisiert werden, 4,75t wären mit Euro 6 (Euro 5 wollte trotz noch bestehender Ausnahmeregelung und entsprechender Ausschreibung keiner mehr liefern) selbst bei reiner Normbeladung schon nicht mehr einhaltbar gewesen. Wenigstens sind die KLF nach neuer Norm wieder vernünftig einsetzbar, da die Grundbeladung zum TSF-W und MLF identisch ist.
Geschrieben von Ulrich C.Innerhalb der jetzigen Normwelt reichen m.E.
TSF (3,5 t, möglich mit bis zu ? = "kleines" Transporterfahrgestell!)
MLF
LF 20-KatS (das LF 10 ist überflüssig, es kann weniger und kostet mehr!)
HLF 20 (das HLF 10 ist überflüssig, es kostet heute fast genauso viel und kostet kaum weniger...)
Wenn man die Normen an den entsprechenden Stellen etwas flexibler gestaltet, könnte man das so machen. Bezüglich Pumpenleistung ist meist sowieso in jedem 10er Fahrzeug eine 20er Pumpe eingebaut. Bezüglich Beladung sollte man dann aber beim HLF20 flexibler werden. Bei uns wurde z.B. genau aus dem Grund des geringen Preisunterschieds ein HLF20 anstelle eines HLF10 an einem Standort beschafft. Allerdings bestand man dort seitens des Landes für die Bezuschussung dann auch auf das vorhandensein des normgemäß beim HLF20 erforderlichen Sprungretters. Verusacht jede Menge Kosten und Folgekosten, obwohl der auch 5km weiter an einem anderen Standort zusammen mit einem HLF und DLK schon vorgehalten wird und ein HLF10 ansonsten für die Risikoklasseneinstufung ausgereicht hätte.
Ebenso sollte man beim MLF die Wahl haben, ob man es mit PFPN (dann Bezeichnung TSF-W) oder FPN (dann MLF) baut. Wird vielfach schon so gemacht. Das KLF könnte dann auch entfallen. Man könnte auch einfach wieder den Spielraum beim TSF-W etwas größer gestalten, da gab es ja auch mal in der Norm erwähnt die "light"-Variante, nichts anderes ist doch das aktuelle KLF. Grundbeladung TSF-W mit Mindest-Tankinhalt. Das geht halt etwas kleiner als das TSF-W mit einiger Zusatzbeladung und ein paar hundert Litern mehr Wasser.
Gruß,
Michael
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