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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVerpflichtung privater Helfer; war: Fähigkeitsmanagement1 Beitrag
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879303
Datum07.10.2022 19:49      MSG-Nr: [ 879303 ]855 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Lorenz R.

Ich habe z.B. einen Bekanntenkreis mit ca. 15 Pinzgauern und Unimogs und hochgeländegängigen ex Mil LKWs (12M18, Unimog, KAT1, HX, 6DM etc) die ideal als hochgeländegängige Transporter, Erkunder etc. einsetzbar sind) viele Fahrer davon sehr geländeerfahren und die Beifahrer sind es gewöhnt mit Offroad Navis System zu arbeiten die auch Offline funktionieren - und auch mit Profi LKW Schlosser mit Wüstenerfahrungen - kann man die auch anmelden wie die privaten Helfer im Ahrtal?

Nach § 27 "Pflichten der Inhaber von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen" des " Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG " BaWü könnten beispielsweise von privaten Haltern solche geländegängige Erkundungs- oder Führungsfahrzeuge auf Anordnung der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten für die Katastrophenbekämpfung und für die unmittelbar anschließende vorläufige Beseitigung erheblicher Katastrophenschäden in Anspruch genommen werden.
Könnte/sollte man vorher in die entsprechenden Planungen mit aufnehmen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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Geändert von Bernhard D. [07.10.22 19:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 04.10.2022 10:58 Lore7nz 7R., Eberbach Fähigkeitsmanagement
 07.10.2022 19:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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