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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verpflichtung privater Helfer; war: Fähigkeitsmanagement | 1 Beitrag | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 879303 | ||
Datum | 07.10.2022 19:49 MSG-Nr: [ 879303 ] | 855 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Lorenz R. Ich habe z.B. einen Bekanntenkreis mit ca. 15 Pinzgauern und Unimogs und hochgeländegängigen ex Mil LKWs (12M18, Unimog, KAT1, HX, 6DM etc) die ideal als hochgeländegängige Transporter, Erkunder etc. einsetzbar sind) viele Fahrer davon sehr geländeerfahren und die Beifahrer sind es gewöhnt mit Offroad Navis System zu arbeiten die auch Offline funktionieren - und auch mit Profi LKW Schlosser mit Wüstenerfahrungen - kann man die auch anmelden wie die privaten Helfer im Ahrtal? Nach § 27 "Pflichten der Inhaber von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen" des " Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG " BaWü könnten beispielsweise von privaten Haltern solche geländegängige Erkundungs- oder Führungsfahrzeuge auf Anordnung der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten für die Katastrophenbekämpfung und für die unmittelbar anschließende vorläufige Beseitigung erheblicher Katastrophenschäden in Anspruch genommen werden. Könnte/sollte man vorher in die entsprechenden Planungen mit aufnehmen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [07.10.22 19:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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