Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Pressemeldung: Rheinland-Pfalz - 12,73 Mio. Euro für den Katastrophenschutz #
| 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881104 |
Datum | 03.01.2023 12:54 MSG-Nr: [ 881104 ] | 883 x gelesen |
Infos: | 30.12.22 Rheinland-Pfalz: 12,73 Mio. Euro für den Katastrophenschutz
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Katastrophenschutz
Kommandowagen
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Feuerwehr-Verordnung
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Michael W.Man macht also weiter wie bisher. Wirkliche Änderungen und Fortschritte oder mehr Finanzierung des KatS als in den letzten Jahren sehe ich da irgendwie nicht.
Mal ein Witz am Rande: Nach den Unwetter-/Starkregenlagen 2016 hatte es im Wirmachenseinfachland schonmal ein Sonderförderprogramm für Kleinfahrzeuge gegeben, um ein paar KdoW, MTF, und MZF1 mehr in der Fläche zu haben, weil man damals schon merkte, Zitat MdI: "...bei Unwettern oder Naturkatastrophen eignen sich diese Kleinfahrzeuge optimal, logistische Aufgaben zu übernehmen: Die Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz werden mit Hilfe dieser Fahrzeuge durch den Transport von Mannschaft und Geräten, wie zum Beispiel Pumpen, in die Lage versetzt, schnell für Nachschub zu sorgen und zeitnah auf Gefahren zu reagieren."
Eine Stadt hier im Landkreis, die auch selber schon einige Starkregenfolgen im eigenen Gebiet hat bearbeiten müssen, hat an ihren Standorten MTF bzw. MZF1 zusätzlich zu den nach FwVO-Mindestbedarf erforderlichen TSF-W bzw. MLF stationiert, tlw. sind die auch in überörtliche Unwetterzüge eingebunden. In 2022 kam dort nun der Landesrechnungshof zur turnusmäßigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung vorbei (Ergebnis übrigens: Haushaltslage ist gut, im gesamten Prüfzeitraum wurden Überschüsse erwirtschaftet) und stellt im Prüfbericht zum Feuerwehrwesen fest:
Eine zusätzliche Personalzuführung über ein weiteres Mannschaftstransportfahrzeug ist einsatztaktisch grundsätzlich nicht erforderlich.
Reichen Geräte und Personal des Löschfahrzeugs im jeweiligen Einsatzfall nicht aus, sind ergänzende Einsatzmittel und Feuerwehrpersonal von zusätzlichen Einheiten an die jeweilige Einsatzstelle zu verbringen.
Dazu nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Löschfahrzeuge bei den örtlichen Feuerwehren seien Staffelfahrzeuge mit sechs Sitzplätzen. Daher seien die MTF mit neun Sitzplätzen notwendig, um weitere Kräfte zu Einsätzen, Übungen oder sonstigen Dienstveranstaltungen zu transportieren. Die Einsätze bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal hätten gezeigt, dass solche Fahrzeuge für die Feuerwehr unverzichtbar seien. Über mehrere Wochen seien Einsatzkräfte aus dem Stadtgebiet mit den MTF/MFZ1 ins Ahrtal gefahren um Hilfe zu leisten, ohne durch die Mitnahme von sonstigen Einsatzfahrzeugen den Grundschutz in den jeweiligen Ortschaften zu gefährden
Der Landesrechnungshof meint allerdings weiter:
Eine sachgerechte Fahrzeugausstattung kann nicht jeden Katastrophenfall abdecken. Die Vorhaltung über die Mindestausstattung nach der Feuerwehrverordnung hinausgehender und ansonsten nicht benötigter Fahrzeuge ist weder wirtschaftlich noch mit dem Verweis auf derartige Ausnahmesituationen zu rechtfertigen. In einer solchen Ausnahmesituation können dafür eingesetzte und nicht für den Grundschutz zur Verfügung stehende Fahrzeuge durch eine frühzeitige Alarmierung anderer Feuerwehreinheiten oder durch entsprechende Umorganisationen wirtschaftlicher ersetzt werden.
Fahrzeugbeschaffungen sollten auf den notwendigen Bedarf beschränkt werden. Eine Erforderlichkeit für KdOW könne im Übrigen mit Blick auf die FwVO für eine Kommune mit der Risikoklasseneinstufung 3 ebenfalls grundsätzlich nicht angenommen werden.
Das wird dann so in den nächsten Monaten sicher noch in ein paar mehr Prüfberichte kopiert, taucht am Ende vielleicht im jährlichen Kommunalbericht auf, weil es ja alle falsch machen, die ein oder andere Wehrleitung/Kommune wird sich dem dann fügen (müssen), und bei der nächsten Großschadenslage dann...
Solche Hürden sind für die Beschaffung dieser Fahrzeugtypen mitunter größer, als es irgendwelche Zuschussgeschichten sind. Vielleicht sollte man über Verband etc. mal anstoßen, dass derartige Ergänzungsfahrzeuge in einer novellierten FwVO ihren Platz finden, um solchen "Prüf"ergebnissen etwas aus dem Weg zu gehen. Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission zum Ahrtal hatte den Bedarf an solchen Kleinfahrzeugen, insbesondere für Führungs- und Erkundungszwecke, auch mal wieder festgestellt, rund um Bevölkerungswarnung und Energiekrise/Blackout-Planungen spielen sie eine Rolle... Da wäre es ja vielleicht nicht verkehrt, wenn Kommunen sie auch mal beschaffen dürften.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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