News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 881492 | ||
Datum | 20.01.2023 21:18 MSG-Nr: [ 881492 ] | 3073 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D.
Und habt damit mit hoher Wahrscheinlichkeit einen potentiell tödlichen Fehler eingebaut. Der Staatsanwalt wird sich dann den greifen der das Aggregat angestöpselt hat und/oder in zweiter Reihe den der die Einspeisung gebaut hat. Geschrieben von Martin D. Sprich 8kVa. Und wir kommen damit im ersten Stepp klar. Wunderbar sogar. Das ist ja meist das Fatale, die Funktion ist gegeben, die elektrische Sicherheit damit aber ausgebaut. Bei einem Elektrounfall zählt aber nicht das Ihr "klar gekommen" seid, oder nur das nehmen konntet was Ihr hattet (8 KVA). Es wird der gegriffen der eine ansonsten normkonforme sichere elektrische Anlage so manipuliert hat, dass in der Folge jemand zu Schaden gekommen ist. Theoretisch ist es immer eine Einzelfallbetrachtung, ich wage diese Aussage aber trotzdem weil sie aus meiner Erfahrung mit über 90% Sicherheit zutrifft. Erneuter Hinweis auf Brandschutz 10/2022. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dirk B. [20.01.23 21:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|